Unten stehend finden Sie kurz zusammengefasst Informationen zur Kostenübernahme.
Als approbierte Psychotherapeutin mit Eintrag ins Arztregister kann ich direkt die Kosten mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle abrechnen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den übernommenen Leistungen und fordern die ggf. notwendigen Antragsunterlagen an.
Die psychotherapeutische Behandlung können Sie auch selber zahlen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), je nach Aufwand 100,55€ bis 153,00€.
Die Kosten für eine Beratung/ Coaching müssen Sie immer selber tragen: 140,00€ plus Mehrwertsteuer.
Bundespolizist*innen können sich bei Bedarf direkt an psychotherapeutische Privatpraxen wenden, da die Bundespsychotherapeutenkammer dies mit dem Bundesministerium des Inneren vereinbart hat. Die Therapie kann bei der Heilfürsorge beantragt und abgerechnet werden.
Soldat*innen können sich von der Truppenärztin/ dem Truppenarzt die nötigen Unterlagen (Überweisungsschein und Kostenübernahmeerklärung) ausstellen lassen.
In Ausnahmefällen sind gesetzliche Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Kosten einer Psychotherapie auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu erstatten. Ich begleite Sie in diesem Antragsprozess und berate Sie gerne vorab bei Fragen.
2024 Copyright Adrienne Lehmannn
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.